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Verletzung von Sicherheitsvorschriften Drogenmissbrauch
Verletzungen von gesetzlichen oder universitätsinternen Sicherheitsvorschriften liegen vor, wenn gegen Bestimmungen des Arbeits- oder Umweltschutzes wie z. B. des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen wird, indem z. B. erforderliche Sicherheitsvorkehrungen fehlen oder entsprechende Regelungen oder Anweisungen nicht eingehalten werden.

Beispiele:
Einsatz von schwangeren Beschäftigten in strahlenbelasteten Bereichen, Arbeiten in Gefahrenbereichen oder mit entsprechendem Gerät ohne Schutzkleidung, Reisen oder Exkursionen in Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat

Drogenmissbrauch/ Suchtverhalten liegen vor, wenn am Arbeitsplatz Suchtmittel konsumiert werden oder wegen Suchterkrankung die Gefahr der Verletzung arbeitnehmerseitiger Pflichten besteht.

Beispiel: Fahrten mit Dienst-Kfz unter Alkoholeinfluss

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