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Diskriminierung oder sexuelle Belästigung
Diskriminierung liegt vor, wenn ein Beschäftigter eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder herabwürdigt.

Beispiele:
Nichteinstellung wegen Schwerbehinderung, Beschimpfung mit ausländerfeindlichen Begriffen.

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell gefärbte verbale oder nonverbale Verhalten von Beschäftigten, das Betroffene für unerwünscht erklären oder das allgemein als unerwünscht gilt.

Beispiele:
Sichtbares Aufhängen von Pornodarstellungen am Arbeitsplatz, unerwünschter Körperkontakt, verbale Anzüglichkeiten.

Mobbing liegt vor, wenn Beschäftigte andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig schikanieren, quälen oder seelisch verletzen.

Beispiele:
Ständige unangemessene Kritik an der Arbeitsleistung, Niedermachen wegen „Kleinigkeiten“, falsche, diskriminierende Tatsachenbehauptungen über eine Person, soziale Ausgrenzung.
 

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