Die Universität Göttingen arbeitet mit einem hohen Qualitätsanspruch in Forschung, Lehre und im Dienstleistungsbereich. Einrichtungsschädigendes Verhalten, Regelverletzungen oder kriminelle Handlungen sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar, da sie das Ansehen und die Werte der Universität gefährden oder verletzen und zum großen Teil auch materiellen Schaden verursachen.
Sollten Sie daher einen Verdacht haben, dass kriminelle Handlungen oder schädigendes Verhalten vorliegt, bittet die Universität Sie, dies zu melden. Die Meldung geben Sie im Regelfall an Ihre jeweiligen Dienstvorgesetzten bzw. Leitungen weiter. Es gibt jedoch Fälle, in denen dieser Weg nicht möglich ist oder nicht angeraten erscheint, zum Beispiel, weil Dienstvorgesetzte oder Leitungspersonen selbst in die Vorgänge verwickelt sind. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verdacht direkt über das Hinweisgebersystem der Universität unter Ihrem Namen oder anonym zu melden. Durch die Möglichkeit der anonymen Meldung werden Sie vor möglichen repressiven Handlungen geschützt. Die weitergegebenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Das Präsidium der Universität, 1. Dezember 2023
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.